Allgemeine Geschäftsbedingungen der dialogisch GmbH
Die dialogisch GmbH, Carl-Miele-Straße 27-29, 33442 Herzebrock-Clarholz (im Folgenden: Agentur) bietet PR- und Marketingberatung an. Die Agentur legt ihren Schwerpunkt auf Pressearbeit und Social Media Management.
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB”) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und ihren Kunden.
1.2. Vorrangig sind die zwischen der Agentur und dem Kunden getroffenen individuellen Absprachen. Sollten diese Regelungen lückenhaft sein, greifen ergänzend die gesetzlichen Vorschriften, soweit diese nicht durch diese AGB modifiziert wurden.
1.3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn deren Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Leistungen der Agentur
Der Leistungsumfang der Agentur kann insbesondere folgende Tätigkeiten umfassen:
2.1. Beratung in der Pressearbeit
- Strategieerstellung, Konzeption und Umsetzung, Erarbeitung neuer Kommunikationspläne
- Externes Pressebüro: Steuerung der Pressearbeit, Kontakt- und Ansprechpartner bei allen Journalistenanfragen / Pressekontakt auf Seiten des Kunden, aktive Journalistenansprache mit Themenangeboten, Begleiten von Interviews / Redaktionsterminen
2.2. Beratung im Bereich Social Media
- Strategie- und Konzeptionsentwicklung für entsprechende Social-Media-Aktivitäten
- Externer Social Media Manager: Redaktionsplanung, Erstellung und Veröffentlichung von Beiträgen, Community-Management und Moderation der einzelnen Kanäle, Monitoring der Statistik des jeweiligen sozialen Netzwerkes, Schalten von Anzeigen auf den Kanälen
2.3. Erstellen von Foto- und Videomaterial
2.4. Kostenübernahme Fremdleistungen
Kosten für Leistungen (z. B. Foto-/Videoproduktionen, Druckaufträge, Schaltkosten für Anzeigen, Bildrechte, Kreativleistungen, etc.), die nicht durch
die vereinbarte Vergütung abgedeckt sind oder durch Dritte erbracht werden, werden an dem Kunden in Rechnung gestellt. Dieser erteilt vor
Beauftragung die verbindliche Freigabe an die Agentur.
3. Beauftragung Dritter
Die Agentur ist berechtigt, Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen. Die Agentur ist verpflichtet den Dritten sorgfältig auszuwählen. Soweit Dritte gesondert beauftragt werden, geschieht dies im Namen der Agentur.
4. Mitwirkung des Kunden
4.1. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur die für die Leistungserbringung wesentlichen Informationen, Materialien und ggf. Fotos (im Folgenden “Material”) zur Verfügung zu stellen. Dabei kann es sich insbesondere handeln um:
- Zugang zu den einzelnen Kanälen (Passwortmitteilung und/oder Administratorenberechtigungen);
- Überlieferung von Video- und/oder Bildmaterial für die Erstellung von Beiträgen;
- Die Überlieferung des Materials erfolgt – soweit möglich – ausschließlich in digitaler Form und nicht über soziale Netzwerke oder Messengerdienste.
4.2. Der Kunde überlässt der Agentur nur solches Material, zu dessen Übergabe und Verwendung er berechtigt ist. Der Kunde weist die Agentur gesondert darauf hin, sofern die Weiterverarbeitung und Nutzung sowie Veröffentlichung dieses Materials Einschränkungen unterliegt.
4.3. Erstellt die Agentur im Auftrag des Kunden redaktionelle Beiträge für die Social-Media-Kanäle, so wird die Agentur diese dem Kunden vor der Veröffentlichung zur Freigabe übersenden. Die Freigabe ist zumindest in Textform zu erteilen.
5. Verwaltung der Social Media Kanäle
5.1. Der Kunde ist bzw. wird Vertragspartner des jeweiligen sozialen Netzwerkes. Gegenüber sozialen Netzwerken tritt die Agentur stets im Namen und Auftrag des Kunden auf. Der Kunde hat die gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Telemediengesetz) einzuhalten.
5.2. Art und Umfang der Verwaltung des Social-Media-Kanals legen die Vertragsparteien detailliert fest.
5.3. Die von dem Kunden erhaltenen Passwörter und/oder Administratoren-Berechtigungen für die jeweiligen Social-Media-Konten sind von der Agentur streng vertraulich zu behandeln. Eine Offenbarung der Daten gegenüber Dritten ist durch sichere Verwahrung zu vermeiden. Die erhaltenen Passwörter werden nach Beendigung des Vertrags an den Kunden herausgegeben.
5.4. Die Agentur übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden mit dem Social-Media-Kanal verfolgten wirtschaftlichen Ziele eintreten. Die Agentur steht zudem nicht für die technische Verfügbarkeit der Sozialen Medien ein.
6. Vergütung
6.1. Die Agentur hat Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung.
6.2. Die Rechnungsstellung über Leistungen der Agentur erfolgt monatlich am Ende eines jeden Monats. Die von der Agentur gestellten Rechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
6.3. Aufwendungsersatz für Auslagen der Agentur, insbesondere für Reisekosten, Bildmaterial und Werbung, schuldet der Kunde nur, wenn er diesen Aufwendungen zugestimmt hat.
6.4. Sämtliche Leistungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese tatsächlich anfällt.
7. Wechselseitige Nutzungsrechte
7.1. Der Kunde garantiert, über die zur Vertragsdurchführung notwendigen Rechte an dem von ihm überlassenen Material zu verfügen. Vorsorglich räumt der Kunde der Agentur hiermit alle für die Erfüllung des Vertrages notwendigen Berechtigungen und Nutzungsrechte ein. Die Agentur nimmt dies hiermit an. Sofern Persönlichkeitsrechte („Das Recht am eigenen Bild“) aufgrund des überlassenen Materials berührt werden können, versichert der Kunde, dass ihm entsprechende Einwilligungserklärungen vorliegen. Auf Verlangen der Agentur sind ihr diese zur Einsichtnahme vorzulegen.
7.2 Gestaltungen, Grafiken, Bilder/Fotos, Töne und Filmaufnahmen verbleiben ungeachtet der eingeräumten Nutzungsrechte im Eigentum der Agentur oder der zur Auftragserfüllung beauftragten Dritten. Der Auftraggeber darf die urheberrechtlichen Leistungen nur für die vereinbarte Nutzungsart und nur in dem vereinbarten Umfang nutzen.
7.4 Mit vollständiger Zahlung des Honorars erwirbt der Kunde die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Jede darüberhinausgehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Agentur. Eine erweiterte Nutzung bedarf ggfs. der Zustimmung Dritter. Die Agentur steht nicht dafür ein, dass eine erweiterte Nutzung zulässig ist.
8. Geheimhaltung und Datenschutz
8.1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen durch die Zusammenarbeit bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei geheim zu halten. Die Parteien stehen dafür ein, dass entsprechende Geheimhaltungsverpflichtungen mit ihren Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen ebenfalls vereinbart werden.
8.2. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Laufzeit des Vertrages hinaus fort, solange geheime Informationen nicht offenkundig geworden sind.
8.3. Beide Parteien verpflichten sich, die für sie geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Soweit beide Parteien gemeinsam die Mittel und Zwecke der Verarbeitung festlegen, sind sie gemeinsam Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Die Parteien werden in diesem Fall eine den Vorgaben des Art. 26 DSGVO entsprechende Vereinbarung schließen.
8.4. Die Agentur ist befugt, Tätigkeiten durch von ihr eingeschaltete Auftragsverarbeiter ausführen zu lassen. Dies geschieht ausschließlich auf vertraglicher Grundlage entsprechend den Vorgaben der DSGVO.
9. Sonstige
9.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Der Vertrag ist nur dann unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach diesem Abschnitt geltenden Änderungen für eine Partei eine unzumutbare Härte wäre.
9.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Herzebrock-Clarholz.
Stand. März 2022